Gasknappheit: Auswirkungen auf die Auslastung der Braunkohlekraftwerke und den Erhalt von Lützerath
Diese Kurzstudie untersucht die Auswirkungen der Gasknappheit auf die Auslastung der Kohlekraftwerke am Tagebaukomplex Hambach und Garzweiler II. Einem daraus abgeleiteten maximal anzunehmenden Kohlebedarf bis Ende 2030 wird die Berechnung der möglichen Fördermenge innerhalb des gültigen Hauptbetriebsplans 2020-2022 bei Erhalt aller Dörfer am Tagebau Garzweiler II inklusive Lützerath gegenübergestellt.
Die kurzfristige Gasknappheit und damit zusammenhängende, im Bedarfsfall mögliche Reaktivierung der Braunkohlekraftwerke in der neugebildeten Versorgungsreserve (Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, EKBG) erhöht die anzunehmende Auslastung der Braunkohlekraftwerke in diesem und den kommenden Jahren. Aus Klimaschutzperspektive und wie auch im Entschließungsantrag zum EKBG angekündigt ist eine stärkere Drosselung der Kohleverstromung ab 2025 notwendig, um die Emissionen durch die erhöhte Auslastung der Kraftwerke in den Jahren 2022 bis 2024 zu kompensieren. Doch selbst wenn die Kraftwerke noch in der zweiten Hälfte der 20er Jahre mit unwahrscheinlich hoher Auslastung betrieben werden, stehen auch ohne Inanspruchnahme von Lützerath mehr Vorräte zur Verfügung als benötigt. Ab Beginn des Jahres 2022 bis zum Ende der Kohleverstromung im Jahr 2030 steht in diesem maximalen Auslastungs-Szenario ein Bedarf von insgesamt 271 Mio. t Braunkohle, einem Kohlevorrat von ca. 301 Mio. t gegenüber. Folglich ergibt sich ein Überschuss von rund 30 Mio. t Braunkohle, der in dem bereits genehmigten Bereich des Tagebaukomplex Hambach und Garzweiler II zurückbleiben würde, bei Erhalt von Lützerath.
Im Abgleich mit den maximal anzunehmenden Fördermengen zeigt die vorliegende Studie, dass der Vorrat im Abbaugebiet des Hauptbetriebsplans 2020-2022 für den Tagebau Garzweiler II selbst unter konservativen Annahmen auch ohne Inanspruchnahme von Lützerath ausreichend ist, um die angebundenen Kraftwerke Neurath und Niederaußem sowie Veredelungsbetriebe bis Ende 2030 zu versorgen.
Diese Studie belegt somit, dass weder eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit für die Inanspruchnahme weiterer Dörfer und Höfe am Tagebau Garzweiler II besteht noch eine energiewirtschaftliche Rechtfertigung zur Genehmigung neuer über den Bereich des aktuellen Hauptbetriebsplan hinausgehender Abbauflächen.