Weichenstellung Kohlekonsens: Kohlevorräte ermöglichen den Erhalt des Hambacher Waldes und aller noch bedrohten Dörfer

DIW Berlin: Politikberatung kompakt 131

2019

Diese Studie untersucht inwiefern eine Anpassung der Fahrweise der Tagebaue Garzweiler II und Hambach möglich ist, die den Weiterbetrieb der drei BOA-Blöcke an den Standorten Neurath und Niederaußem erlaubt und zugleich die Zerstörung des Hambacher Waldes und weiterer noch bewohnter Ortschaften verhindert.

Die Braunkohleförderung in den Tagebauen Garzweiler II und Hambach betrug im Jahr 2017 ungefähr 70 Millionen t. In den nächsten Jahren wird die Nachfrage aber deutlich zurückgehen. Gründe hierfür sind die Braunkohlesicherheitsbereitschaft, die zu einer Nachfragereduktion von 10 Millionen t führt, sowie zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung des 40%-Klimaschutzziels. Die von der sogenannten „Kohlekommission“ diskutierte Stilllegung von älteren Blöcken mit einer Leistung von 3,6 GW an den Standorten Niederaußem und Neurath führt ab dem Jahr 2022 zu einer jährlichen Einsparung von 28 Millionen t. Eine Reduktion der Brikettproduktion stellt weitere mögliche Einsparungen dar. Hierdurch reduziert sich der jährliche Bedarf für die Tagebaue Garzweiler II und Hambach spätestens ab dem Jahr 2022 um ungefähr 40 Millionen t bzw. um 60%. Für einen Weiterbetrieb des Kohlereviers bis zum Jahr 2035 werden somit insgesamt noch ungefähr 600 Millionen t Braunkohle benötigt.

Die Ergebnisse zeigen, dass bei Verzicht auf Rodungen im Hambacher Wald und den Erhalt der Dörfer Morschenich und Manheim noch 477 Millionen t Braunkohle im Tagebau Hambach förderbar sind. Im Tagebau Garzweiler II verbleiben bei Erhalt der Dörfer Keyenberg, Kuckum, Berverath, Oberwestrich und Unterwestrich sowie des Eggerather Hofes und des Roitzerhof noch 338 Millionen t Kohle. Für das Gesamtsystem sind somit zum 1. Januar 2019 noch Kohlereserven von 815 Millionen t verfügbar. Dies überschreitet die bis 2035 noch benötigten Mengen deutlich und zeigt daher, dass der Hambacher Wald als auch die bedrohten Dörfer erhalten bleiben können. Dieser Überschuss ermöglicht den in den Berechnungen angenommen gesetzlichen Mindestabstand von 400 m zu bewohnten Gebäuden deutlich zu erhöhen. Unabhängig von den politischen Entscheidungen ist eine schnelle Umsetzung der Tagebauanpassungen zu empfehlen, da hierdurch Planungssicherheit für alle Betroffenen geschaffen wird und die Anpassung der Rekultivierungspläne und damit einhergehende Genehmigungsverfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden.